Miteinander. Konsequent. Präventiv.

SiGeKo - Sicherheits und Gesundheitsschutz-koordination auf Baustellen nach BaustellV

Unsere Leistungen

Sicherheitstechnische Beratung in der Planungsphase

„Vorbeugen ist besser als heilen!“

Diesem Grundsatz folgend, beraten wir Sie gerne bereits bei der Ausführungsplanung hinsichtlich der praktischen Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Ihrer Baustelle.

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordination während der Ausführung

„Gemeinsam, mit Sicherheit zum Erfolg!“

Der Erfolg eines Projektes steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit der daran beteiligten Personen.

Damit Sie sich auf technische, finanzielle, terminliche und andere wesentliche Bereiche fokussieren können, koordinieren und organisieren wir, in enger Absprache mit unserem Auftraggeber, das sichere Arbeiten auf der Baustelle.

Sicherheitstechnische Beratung in der Planungsphase

Gemäß den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen umfasst unsere Beratung, in der Planungsphase, folgende Leistungen:

  • Wir erstellen für Sie die Vorankündigung und übermitteln sie an das zuständige Amt
  • Wir erarbeiten einen rechtskonformen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) gem. RAB 31.
  • Wir setzen auf Ihren Wunsch eine Baustellenordnung auf.
  • Wir konzipieren für Sie die Unterlage zur sicheren und gesundheitsgerechten Durchführung von späteren Arbeiten an der baulichen Anlage.
  • Wir ermitteln für Sie die sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Wechselwirkungen, die bei gleichzeitig stattfindenden Arbeiten der einzelnen Gewerke, anderen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle zwangsläufig auftreten.
  • Wir zeigen Ihnen frühzeitig Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für alle auf der Baustelle tätigen Personen.
  • Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen daraufhin, dass Leistungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen berücksichtigt werden. Ohne dabei die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte aus dem Auge zu verlieren. Gerne prüfen wir auch für Sie Angebote und betreuen Sie bei der Vergabe.
  • Wir beraten Sie gerne bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.

Sie haben Fragen zum Thema SiGeKo?

Wir beantworten sie gerne. Rufen Sie uns jetzt an, schreiben uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordination während der Ausführung

„Vorbeugen ist besser als heilen!“

Gemäß den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen umfasst unsere Koordinationstätigkeit während der Ausführung, folgende Leistungen:

  • Wir machen sämtliche Baubeteiligte mit dem SiGe-Plan bekannt, wirken auf seine Einhaltung sowie auf die Umsetzung der darin festgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen hin und passen diesen ggf. an.
  • Wir führen regelmäßig Sicherheitsbegehungen durch, um das Zusammenwirken der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu organisieren, indem wir die Ergebnisse der Begehung dokumentieren, auswerten und das weitere Vorgehen mit unserem Auftraggeber abstimmen.
  • Wir hängen die Vorankündigung auf der Baustelle aus und passen sie ggf. an.
  • Wir sorgen dafür, dass die Baustellenordnung hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen eingehalten wird.
  • Wir behalten die sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle im Fokus.
  • Wir koordinieren die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.

Unsere letzten Projekte

RP Stuttgart

B27 Zuffenhausen Abzweig Stahlbrücke

Fa. Züblin

Brettachtalbrücke Neuenstadt

Die Autobahn des Bundes

FDE A8 Kirchheim

Häufig gestellte Fragen

Nach §3 der Baustellenverordnung muss auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (also mehrere Firmen/ Gewerke) tätig werden, ein SiGeKo beauftragt werden.

Ist für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln, 

ODER

werden auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt, so ist dafür zu sorgen, dass vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt wird. Der SiGe-Plan muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II enthalten. Erforderlichenfalls sind bei Erstellung des SiGe-Planes betriebliche Tätigkeiten auf dem Gelände zu berücksichtigen. 

Eine Vorankündigung ist zu erstellen und bei der zuständigen Behörde einzureichen, wenn die voraussichtliche Dauer des Bauprojekts 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig werden.

Auch wenn damit zu rechnen ist, dass die Dauer der Arbeiten 500 Personentage überschreitet, ist eine Vorankündigung nötig. 

Die Vorankündigung ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln.

Grundsätzlich ist der Bauherr für die Baustelle, also auch für die Sicherheit, und damit die Beauftragung eines SiGeKo verantwortlich.

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